deine fahrschule in zürich beim albisriederplatz

AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Fahrschule CH
1. fahrlektionen, Zahlungen und rechnungen
  • FAHRLEKTIONEN: Eine Fahrstunde dauert 50 Minuten, 75 Minuten oder 105 Minuten (Einzellektion, 1.5 oder Doppellektion). Jede Fahrlektion beinhaltet: Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminplanung.
  • ABSAGEN: Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls werden sie verrechnet. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Fahrlektionen werden jeweils monatlich in Rechnung gestellt.
  • Rechnungen müssen innerhalb von 20 Tagen bezahlt werden. 
  • Sämtliche Fahrlektionen müssen vor der praktischen Prüfung bezahlt werden.
  • Die Preise der Fahrlektionen sind von der Anzahl Fahrlektionen pro Monat abhängig (siehe Link unten):
2. Versicherungspauschale und Gebühren
  • Der administrative Versicherungspauschale (CHF 130) ist obligatorisch. Sie wird einmalig bezahlt, verfällt nicht und wird nicht zurückerstattet. 
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung:
  1. Mahnkosten von CHF 20 
  2. Falls eine Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt wird und weitere Massnahmen zur Eintreibung der Forderung erforderlich sind, fällt ein Verzugszins von 5% an.
  3. Sämtliche dadurch entstehende Umstände und Kosten gehen zu Lasten des/der Fahrschüler:in.
  • Ratenzahlung ist nach individueller Absprache und erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich. Für Jede Ratenzahlung wird eine Gebühr von  CHF 15 erhoben.
3. Rückerstattung & Nicht übertragbare Leistungen
  • Bereits bezahlte Fahrlektionen oder Gutscheine sind nicht übertragbar.
  • Bei Abbruch der Ausbildung ist eine Rückerstattung für nicht genutzte Fahrlektionen möglich.
  • Ausnahme: Die admistrative Versicherungspauschale wird nicht zurückerstattet.
4. Weitere bedingungen
  • Falls eine Rechnung nicht bezahlt wurde, behält sich die FAHRSCHULE CH das Recht vor die Prüfung auf Kosten des/der Fahrschülers:in abzusagen.
  • Adressänderungen & neue Telefonnummern müssen der Fahrschule CH gemeldet werden.
  • Der/die Fahrschüler:in ist verpflichtet den Lernfahrausweis bei jeder Fahrlektion mitzubringen.
  • Falls der Lernfahrausweis entzogen wird, muss dies der FAHRSCHULE CH gemeldet werden.
  • FAHRSCHULE CH behält sich das Recht vor Preisänderungen vorzunehmen.
  • Ordungsbussen, die durch den Fahrschüler:in verursacht werden, können zu dessen/deren Lasten gehen.
  • Gerichtsstand: 8964 Rudolfstetten

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