FAHRLEKTIONEN: Eine Fahrstunde dauert 50 Minuten, 75 Minuten oder 105 Minuten (Einzellektion, 1.5 oder Doppellektion). Jede Fahrlektion beinhaltet: Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminplanung.
ABSAGEN: Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls werden sie verrechnet. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Fahrlektionen werden jeweils monatlich in Rechnung gestellt.
Rechnungen müssen innerhalb von 20 Tagen bezahlt werden.
Sämtliche Fahrlektionen müssen vor der praktischen Prüfung bezahlt werden.
Die Preise der Fahrlektionen sind von der Anzahl Fahrlektionen pro Monat abhängig (siehe Link unten):
Der administrative Versicherungspauschale (CHF 130) ist obligatorisch. Sie wird einmalig bezahlt, verfällt nicht und wird nicht zurückerstattet.
Bei nicht fristgerechter Zahlung:
Mahnkosten von CHF 20
Falls eine Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt wird und weitere Massnahmen zur Eintreibung der Forderung erforderlich sind, fällt ein Verzugszins von 5% an.
Sämtliche dadurch entstehende Umstände und Kosten gehen zu Lasten des/der Fahrschüler:in.
Ratenzahlung ist nach individueller Absprache und erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich. Für Jede Ratenzahlung wird eine Gebühr von CHF 15 erhoben.
3. Rückerstattung & Nicht übertragbare Leistungen
Bereits bezahlte Fahrlektionen oder Gutscheine sind nicht übertragbar.
Bei Abbruch der Ausbildung ist eine Rückerstattung für nicht genutzte Fahrlektionen möglich.
Ausnahme: Die admistrative Versicherungspauschale wird nicht zurückerstattet.
4. Weitere bedingungen
Falls eine Rechnung nicht bezahlt wurde, behält sich die FAHRSCHULE CH das Recht vor die Prüfung auf Kosten des/der Fahrschülers:in abzusagen.
Adressänderungen & neue Telefonnummern müssen der Fahrschule CH gemeldet werden.
Der/die Fahrschüler:in ist verpflichtet den Lernfahrausweis bei jeder Fahrlektion mitzubringen.
Falls der Lernfahrausweis entzogen wird, muss dies der FAHRSCHULE CH gemeldet werden.
FAHRSCHULE CH behält sich das Recht vor Preisänderungen vorzunehmen.
Ordungsbussen, die durch den Fahrschüler:in verursacht werden, können zu dessen/deren Lasten gehen.
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